AGB

Gastaufnahmevertrag

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Buchung vom Gastgeber bestätigt ist - gleichgültig ob mündlich oder schriftlich - oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger Rücktritt vom Vertrag ist - egal aus welchen Gründen - nicht möglich.
  3. Der Beherbergungsgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Bereitstellung der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Beherbergungsbetrieb ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Ferienwohnungen 10% des Übernachtungspreises; bei Übernachtung mit Frühstück 20%, bei Halbpension 30% und bei Vollpension 40% des vereinbarten Übernachtungspreises.
  5. Der Beherbergungsbetrieb ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  6. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung wird empfohlen.
  7. An- und Abreisetag gelten als 1 Tag.
  8. Bei Buchungen über Reservierungssysteme gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Dienstleisters.